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Bei diesem Verfahren werden nach eigenem Ermessen des Durchführenden einzelne Elemente aus der Grundgesamtheit ausgewählt, die dem „typischen“ oder „durchschnittlichen“ Element zu entsprechen scheinen. Aus der Verteilung der Merkmale und Merkmalskombinationen in der Gruppe dieser typischen Fälle wird dann auf die Merkmalsverteilungen in der Grundgesamtheit geschlossen. Das Verfahren ist äußerst subjektiv, da es insbesondere bei Grundgesamtheiten, bei denen die Verteilung der interessierenden Merkmale weitestgehend unbekannt ist, kaum objektive Maßstäbe gibt, anhand derer typische Fälle identifiziert werden könnten. Die Ergebnisse einer Untersuchung, die auf einer Auswahl typischer Fälle beruht, hängen daher stark von der durchführenden Person ab, womit das Gütekriterium der Durchführungsobjektivität nicht erfüllt ist. Es gibt zudem keinerlei Kriterien, anhand derer der Umfang der Stichprobe bei einer Auswahl typischer Fälle bestimmbar wäre, so dass auch diese Entscheidung subjektiv durch den Durchführenden getroffen werden muss.

Quellen[]

C. Reinboth: Möglichkeiten und Grenzen von Online-Befragungen unter besonderer Berücksichtigung der Daten- und Stichprobenqualität, Diplomarbeit, Hochschule Harz, Wernigerode, 2005.

Koch, J. (1997). Marktforschung - Begriffe und Methoden. München: R. Oldenbourg Verlag.